AGB

Sichtbar
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Unsere Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma Sichtbar und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Firma Sichtbar nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.

§ 2 Umfang des Auftrags

Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Firma Sichtbar ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht. Vor Übernahme eines Auftrages kann auf Anfrage ein Kostenvoranschlag erstellt werden.

Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Firma Sichtbar zulässig. Jede weitere Verwendung (z.B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte der Firma Sichtbar bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

Bei Dolmetscheinsätzen, die mit mehr als 4 Gesprächsteilnehmern stattfinden und/oder über einen Zeitraum von 60 Minuten hinausgehen, wird in Doppelbesetzung gearbeitet. Entsprechend ist nach §6 doppelt zu vergüten.

Sofern nicht anders abgesprochen gilt die Regelung der Pausenzeiten wie folgt:

⇒ nach 60 Minuten Einsatzzeit 10-15 Minuten Pause

⇒ nach 3 Stunden Einsatzzeit mindestens 30 Minuten Pause.

§ 3 Ersatz

Sollte der Gebärdensprachdolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrags verhindert sein, so hat er nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Firma Sichtbar rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Auftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen − nach Absprache − evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.). Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dienstleistung notwendig sind, sollen der Firma Sichtbar rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.) und dienen ausschließlich der Vorbereitung. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Tatsache ergeben, gehen nicht zu Lasten des Dolmetschers.

§ 5 Berufsgeheimnis

Die Firma Sichtbar unterliegt der Schweigepflicht und ist verpflichtet, die aus dem Vertrag bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen. Dies ergibt sich aus der Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbandes der Gebärdensprachdolmetscher − BGSD. Das ausführliche Dokument finden Sie unten rechts im Downloadbereich.

§ 6 Vergütung

Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig und ist innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Die Firma Sichtbar hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Hierzu zählt neben der Einsatzzeit die Fahrtzeit und die gefahrenen Kilometer, je Auftrag berechnet zwischen Wohn- und Arbeitsort. Die Vorbereitungszeit wird nicht gesondert vergütet.

§ 7 Stornierungsbedingungen

Bei einer Absage des Auftrages aus Gründen, die nicht durch Sichtbar verschuldet sind, entstehen, sofern im Vertrag nicht anderweitig geregelt, Stornierungskosten zu folgenden Bedingungen:

⇒ innerhalb von 7 Werktagen vor Einsatzdatum 50% des vereinbarten Honorars, sowie Erstattung der ihr nachweislich entstandenen Kosten

⇒ innerhalb von 5 Werktagen vor Einsatzdatum 75% des vereinbarten Honorars, sowie Erstattung der ihr nachweislich entstandenen Kosten

⇒ innerhalb von 3 Werktagen vor Einsatzdatum 100% des vereinbarten Honorars, sowie Erstattung der ihr nachweislich entstandenen Kosten

§ 8 Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.