Definition von Gebärdensprache

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Definition von Gebärdensprache

Gebärdensprachen sind visuelle Sprachen, die sich innerhalb der gehörlosen Gemeinschaften in der ganzen Welt auf eine natürliche Weise entwickelten. Früher wurden Gebärdensprachen nur als »Pantomime« oder »gebrochene Form der gesprochenen Sprache« betrachtet.

In verschiedenen Forschungszentren der Vereinigten Staaten und Europas haben wissenschaftliche Studien seit 1960 umfassende linguistische Beweise liefern können, dass die Gebärdensprache der Gehörlosen nicht nur als vollwertige Sprache anzusehen ist, sondern auch eigene grammatikalische Strukturen besitzt. Es ist immer die Kombination aus den Gebärden, die nur mit den korrekt ausgeführten Parametern Handform, Handstellung, Bewegung und Ausführungsort einen Sinn ergeben und dies auch nur mit der passenden Mimik und dem entsprechenden Mundbild.

Die Gebärdensprache ist demnach nicht für den Gehörlosen als sprachliches Hilfsmittel erfunden worden und somit an die jeweilige Nation gebunden. Die Deutsche Gebärdensprache unterliegt zudem noch regionalen Dialekten. Diese machen sich in der unterschiedlichen Ausführung einzelner Gebärden bemerkbar.

Grammatikalische Unterschiede zur Deutschen Lautsprache sind beispielsweise: 

  • das Verb wird an das Ende des Satzes gestellt
  • Fragewörter (wer, wo, was …) werden ebenfalls an das Ende des Satzes gestellt
  • der Satzaufbau ist Subjekt – Objekt – Prädikat

Die Anerkennung als vollwertige, natürliche Sprache erfolgte in Deutschland im Jahr 2002.

 

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